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Anerkennung zweier Jugendschutzprogramme durch die KJM

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Artikel erstellt von Doppelpunkt am 13.02.2012.

Der Bundesverband der Computerspielindustrie (G.A.M.E) sieht in der Anerkennung der Jugendschutzprogramme des JusProg e.V. und der Deutschen Telekom einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem modernen Kinder- und Jugendschutz in den Telemedien. Gestern hatte die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) die beiden Jugendschutzprogramme anerkannt und so für mit den Anforderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) vereinbar erklärt.

Bei den Jugendschutzprogrammen handelt es sich um eine Filtersoftware, die es Eltern ermöglicht, den Zugang ihrer Kinder auf die für ihr Alter geeigneten Webseiten zu beschränken. „Es ist eine ebenso wichtige wie schwierige Aufgabe für Eltern, Ihren Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet beizubringen,“ so Thomas Friedmann, Vorstandsvorsitzender des G.A.M.E. „zwischen elterlicher Überwachung und dem Vermitteln von Eigenverantwortlichkeit besteht ein Spannungsfeld. Dieses gleichen die Jugendschutzprogramme optimal aus, da gerade Jugendlichen ein großer Freiraum bei der Nutzung des Netzes eingeräumt werden muss, sie dennoch vor denjenigen Inhalten geschützt sind, die sich negativ auf ihre Entwicklung auswirken können.“

„Insbesondere für die Förderung der Medienkompetenz von Minderjährigen ist die Entscheidung der KJM bedeutsam“ kommentiert auch Birgit Roth, Geschäftsführerin des G.A.M.E. die Entscheidung der KJM „Der Einsatz eines Jugendschutzprogrammes ist mit dem Prinzip des Taschengeldes zu vergleichen. Kinder können bei der Verwendung ihres Taschengeldes erste eigenständige finanzielle Entscheidungen treffen, ohne großem Risiko ausgesetzt zu sein und ohne Zugang zu für sie schädlichen Sachen wie beispielsweise Alkohol zu haben.“

Anbieter von Internetseiten stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre Webseiten nach Altersstufen einzuschätzen und für die Jugendschutzprogramme zu taggen. Kompetente Hilfe erhalten Sie dabei insbesondere durch die Unterhaltungs-Software Selbstkontrolle (USK), die als zuständige Selbstkontrolle im Bereich der Computerspiele für Deutschland über Erfahrung und Know How bei der Altersklassifzierung verfügt.
 

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